Das Radfahren auf Gehwegen kann mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zugelassen sein. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen – und dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Durch das Schild
Radfahrer und Anlieger frei - Verkehrszeichen für Deutschland, StVO, DIN 67520 | SETON
Auf diese Zeichen müssen Radler achten - kicker
Schilderkunde für Radfahrer – Rechte, Pflichten und Verbote - ACE